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Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Aktuelles > Beantragung des SPID –Anleitung
…und verlangt die Abschaltung des “ eGov-Account“.
1. Bürgerkarte
Für alle Bürger möglich
Der Bürger…
… aktiviert die Bürgerkarte (u. a. in den Gemeinden);
… besorgt sich ein Lesegerät (u. a. in den Gemeinden);
… erhält eine E-Mail mit einer Matrix;
… erhält eine SMS mit dem fehlenden Teil der Matrix;
… vervollständigt die Matrix und bewahrt diese sicher auf (streng vertraulich!!);
Der Zugang erfolgt mit dem Lesegerät, Bürgerkarte und Pin.
2. SPID
Für volljährige Bürger möglich
Auszug aus dem Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 16.03.2018:
...Bekanntlich dürfen ab März 2018 die E-Gov-Accounts für den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr verwendet werden. An deren Stelle tritt der SPID als einzige digitale Identität für die Zugriffe auf alle Online-Dienste der Gemeinden, des Landes und des Staates.
Das bedeutet, dass demnächst viele Bürger diesen SPID beantragen müssen. Der Landeshauptmann hat sich mehrmals mit dem Ersuchen an den Südtiroler Gemeindenverband gewandt, er möge die Gemeindeverwaltungen einladen, dass sie die Bürger/innen bei Bedarf bei der Beantragung des SPID unterstützen sollten.
Der Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes hat trotz anfänglicher Bedenken dann im Sinne des Grundsatzes der Bürgernähe entschieden, eine Empfehlung in diesem Sinne an die Gemeinden weiterzuleiten.
Dabei ist man davon ausgegangen, dass der Bürger den SPID über den Provider Poste Italiane beantragt und sich im örtlichen Postamt identifizieren lässt.....
Anleitung Beantragung SPID (Postamt).pdf
06.10.2020