Vermögensgebühr für Werbemaßnahmen - Neuigkeit und Fälligkeit 2025

Wie bereits in einer Kurzinfo angekündigt wurde ab 1. Juli 2025 der Steuereinzugsservice für die Vermögensgebühr...

Veröffentlichungsdatum:

08.07.2025

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1 Minute

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Beschreibung


Wie bereits in einer Kurzinfo angekündigt wurde ab 1. Juli 2025 der Steuereinzugsservice für die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen der Firma Abaco Ag übergeben.




Fälligkeit für das Jahr 2025


Die Frist für die Zahlung der jährlichen Vermögensgebühr ist der 30.11.2025


Vor dem Versand der Zahlungsaufforderungen für das Jahr 2025 wird ab 01.07.2025 eine Erhebung (Schilder, Betriebszeichen, Werbetafeln, usw.), durchgeführt.


Aufgrund der Erhebung wird dem Steuerzahler die Zahlungsaufforderung und die Aufstellung der Vermögensgebühr zugeschickt.


Für Informationen kontaktieren Sie bitte direkt die Abaco Ag – Büro in Brixen.




Kontakt


Abaco Ag


Altenmarktgasse, 10 - Brixen (BZ)


Öffnungszeiten: 


Von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.


E-mail: suedtirol.werbesteuer@abacospa.it  |  Handy: +39 338 6354111





 

                                                                                     

Kontakt

Steueramt

KLAUSBERGSTRASSE 6, 39030 AHRNTAL+39 0474 651533steueramt@ahrntal.eu

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Zuletzt aktualisiert: 30.10.2025, 09:17 Uhr

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