Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Verordnung zur Regelung der Ausführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie durch die Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

26.03.2010

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen durch die Gemeinde, einschließlich der festgelegten Schwellenwerte und Ausführungsarten. Regieaufträge können entweder in Eigenregie oder durch Treuhandakkord erfolgen, wobei im Falle des Treuhandakkords externe Anbieter beauftragt werden. Die festgelegten Betragsgrenzen für Regieaufträge liegen bei maximal 200.000 Euro für Arbeiten und 193.000 Euro für Dienstleistungen und Lieferungen, wobei auch Anpassungen durch gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden.

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Veröffentlichungsdatum

26.03.2010

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 08:12 Uhr

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