Fahrzeuge mit laufendem Motor

Verordnung des Bürgermeisters, die die Regelung von Fahrzeugen mit laufenden Motoren betrifft

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

24.05.1990

Beschreibung

Der Bürgermeister verordnet, dass es im gesamten Gemeindegebiet von Ahrntal verboten ist, Kraftfahrzeuge ohne besonderen Grund länger mit laufendem Motor stehen zu lassen oder dieses sogar zu parken.

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Kontakt

Generalsekretariat

KLAUSBERGSTRASSE 85, 39030 AHRNTAL+39 0474 651500info@ahrntal.eu

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application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

24.05.1990

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 08:27 Uhr

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