Finanzierung der Bildungsausschüsse

Beantragung, Verwendung und Kontrolle von Fördermitteln von Bildungsausschüssen

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Veröffentlichungsdatum

23.04.2019

Beschreibung

Um Fördermittel zu beantragen, müssen die Bildungsausschüsse einen Bericht über ihre Tätigkeiten und Ausgaben, eine Vorschau auf geplante Aktivitäten und bei Erstanträgen ihre Gründungsunterlagen einreichen, wobei die Gemeinde anschließend beschließt, ob die Mittel bewilligt werden. Die Gemeinde kann jederzeit kontrollieren, ob die Gelder richtig verwendet werden, und die Regeln gelten ab dem Datum, an dem die Gemeindeordnung genehmigt wird. 

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Veröffentlichungsdatum

23.04.2019

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 08:29 Uhr

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