Hausschlachtungen

Die Gemeinde Ahrntal erlaubt Hausschlachtungen bestimmter Tiere unter strengen Bedingungen und Zeitrahmen.

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Veröffentlichungsdatum

23.10.2008

Beschreibung

Zwischen dem 1. November und  dem 31. März dürfen bestimmte Tiere wie Schweine, Rinder oder Schafe zu Hause geschlachtet werden – ohne tierärztliche Untersuchung. Tiere, die laut EU-Regeln auf TSE getestet werden müssen, dürfen nur im Schlachthaus geschlachtet werden. Das Fleisch darf nur für den Eigenbedarf verwendet werden, und die Schlachtung muss bei den Behörden gemeldet werden.

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Kontakt

Lizenzamt

KLAUSBERGSTRASSE 85, 39030 AHRNTAL+39 0474 651524lizenzamt@ahrntal.eu

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Lizenz

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Veröffentlichungsdatum

23.10.2008

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 08:35 Uhr

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