Vermögensgebühr

Die Verordnung regelt die Einführung und Anwendung zweier kommunaler Gebühren für Konzessionen, Werbung und Marktflächen.

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Veröffentlichungsdatum

13.01.2025

Beschreibung

Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzung auf Märkten

Gemeinde Ahrntal - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 26 vom 19.12.2024

Die Gemeindeverordnung wurde auf Grundlage des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 446/1997 erlassen. Sie führt zwei neue Gebühren ein: eine allgemeine Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen und Werbung sowie eine spezielle Marktgebühr für die Nutzung von Flächen für Märkte. Beide Gebühren beruhen auf den Vorgaben des Gesetzes Nr. 160 vom 27. Dezember 2019.

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Steueramt

KLAUSBERGSTRASSE 6, 39030 AHRNTAL+39 0474 651533steueramt@ahrntal.eu

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Veröffentlichungsdatum

13.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 09:24 Uhr

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