Verordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Die Verordnung regelt die Umsetzung der Steuerpflichtigenrechte und die einvernehmliche Klärung steuerlicher Angelegenheiten in der Gemeinde.


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Veröffentlichungsdatum

27.11.2024

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, wie die im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte innerhalb der Gemeindeverwaltung umgesetzt werden. Sie regelt insbesondere das Verfahren zur einvernehmlichen Feststellung von Steuerschulden und sieht Transparenz, Dialog und Fairness gegenüber den Bürgern vor. Ziel ist es, Streitigkeiten zu vermeiden und eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Verwaltung und Steuerpflichtigen zu fördern.

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KLAUSBERGSTRASSE 6, 39030 AHRNTAL+39 0474 651533steueramt@ahrntal.eu

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Veröffentlichungsdatum

27.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 09:26 Uhr

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