Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sprengmeisters

Für die Ausübung der Tätigkeit eines Sprengmeisters muss der Interessierte beim Bürgermeister seiner Wohnsitzgemeinde die Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung beantragen.
Diese Ermächtigung berechtigt den Sprengmeister jedoch nicht, Sprengstoffe herzustellen, zu verwahren, zu vertreiben und zu befördern. Hierfür sind eigene Ermächtigungen erforderlich.

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit des Erlaubniswerbers
  • Nachweis der fachlichen Fähigkeiten
  • Nachweis der beruflichen Notwendigkeit der Ermächtigung

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag an die Heimatgemeinde mit 2 Stempelmarken zu 16,00 €
  • ärztliches Zeugnis (bei Verlängerung muss dieses nicht mehr vorgelegt werden)
  • Teilnahmebestätigung eines Kurses für Sprengmeister
  • Bescheinigung über die technische Eignung der Quästur Bozen
  • Dienstbestätigung des Arbeitgebers
  • Strafregisterauszug (wird von der Gemeinde eingeholt)

Die Ermächtigung gilt für drei Jahre uns muss dann erneuert werden. Dafür wird nur mehr der Antrag an die Heimatgemeinde mit 2 Stempelmarken zu 16,00 € und die Dienstbestätigung des Arbeitgebers benötigt.  

 

Zuständig